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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14 B   

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https://dejure.org/2015,6449
LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14 B (https://dejure.org/2015,6449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14 B (https://dejure.org/2015,6449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 20 AS 2202/14 B (https://dejure.org/2015,6449)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.06.1996 - III B 23/95

    Vorlage einer neuen Prozeßvollmacht bei Verdacht eines Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14
    Das Gericht darf vielmehr bei begründeten Zweifeln eine Überprüfung einer angezeigten Bevollmächtigung vornehmen (Leitherer, a.a.O., m.w.N. aus der Rspr.), muss berechtigten Zweifeln nachgehen, wenn eine vorgetragene Bevollmächtigung möglicherweise missbräuchlich zum Nachteil des Vertretenen verwendet wird (i.E. BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris).

    Da jedoch der Vertretene gegen einen erkennbaren Missbrauch der (allgemeinen) Vertretungsmacht geschützt ist, wenn der Vertreter von der allgemein erteilten Vollmacht im Einzelfall treuwidrig, missbräuchlich Gebrauch macht (BGH v. 10.12.1980 - VIII ZR 186/79 - juris, Rn 26), gilt dies auch für Prozessvertretungen dann, wenn nicht der Vertretene selbst, sondern der Bevollmächtigte bei einer allgemeinen Vollmacht die Konkretisierung durch bloße Vorlage der Vollmacht in einem bestimmten Rechtsstreit vornehmen will (BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris, Rn. 12).

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14
    Nur eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt zweifelsfrei das gerichtliche Verfahren (mit-)umfasst, genügt den Anforderungen des § 73 Abs. 2 SGG (BSG v. 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R - juris, Rn. 21).

    Diesen Nachweis hat der Rechtsanwalt vorliegend - trotz Aufforderung des Senats - nicht geführt, so dass eine weitere Bevollmächtigung im Hinblick auf die Passivität nicht angenommen werden konnte und die Rechtsverfolgung nicht zulässig ist (BSG v. 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R - juris, Rn. 21).

  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14
    Da jedoch der Vertretene gegen einen erkennbaren Missbrauch der (allgemeinen) Vertretungsmacht geschützt ist, wenn der Vertreter von der allgemein erteilten Vollmacht im Einzelfall treuwidrig, missbräuchlich Gebrauch macht (BGH v. 10.12.1980 - VIII ZR 186/79 - juris, Rn 26), gilt dies auch für Prozessvertretungen dann, wenn nicht der Vertretene selbst, sondern der Bevollmächtigte bei einer allgemeinen Vollmacht die Konkretisierung durch bloße Vorlage der Vollmacht in einem bestimmten Rechtsstreit vornehmen will (BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris, Rn. 12).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14
    Eine in diesem Sinne nicht spezifizierte Vollmacht (vgl. Straßfeld in Roos/Wahrendorf, SGG, § 73, Rn. 128) kann zwar durch schriftsätzliche Bezugnahme in einem Rechtsstreit konkretisiert werden (BFH v. 14.06.2000 - XI R 2/99 - juris, Rn. 8; BSG, a.a.O.).
  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    Ein Prozessbevollmächtigter sei vielmehr befugt, für eine ihm überlassene Blankovollmacht oder ein zunächst unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular - entsprechend seiner internen Ermächtigung - den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit selbst herzustellen, indem er die notwendigen Angaben in das Formular eintrage oder dieses zwar unvollständig belasse, aber einem dem Gericht übersandten Schriftsatz beihefte, der den konkreten Rechtsstreit bezeichne (vgl. BFH, Urteil vom 16. November 2000, a. a. O.; zu letzterem auch Hess. LSG, Urteil vom 2. Dezember 2003 - L 2 RJ 949/03 - juris Rdnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 20 AS 2202/14 B - juris Rdnr. 14).

    Denn die Generalvollmacht sei nicht in einem zeitlichen Zusammenhang zu der erhobenen Untätigkeitsklage ausgestellt worden und enthalte keinen Hinweis darauf, dass der Auftrag "wegen sämtlicher in Betracht kommender Ansprüche " auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage, die nicht auf die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs gerichtet sei, miterfasse (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 20 AS 2202/14 B - juris Rdnr. 16; bestätigend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2015 - L 29 AS 1028/15 NZB - juris).

    Maßgebend dürfte in dem entschiedenen Fall allerdings gewesen sein, dass das Gericht wohl den Verdacht hegte, dass das Betreiben des konkreten Verfahrens nicht dem Interesse des Vertretenen diente, und es deshalb die prozessuale Fürsorgepflicht gebiete, die Vorlage einer vom angeführten Kläger selbst auf das konkrete gerichtliche Verfahren bezogenen Vollmacht anzufordern (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015, a. a. O., Rdnr. 14).

    Diese Rechtsprechung ist auf Prozessvollmachten in finanzgerichtlichen, verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren übertragen worden (vgl. zu § 62 FGO: BFH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - III B 23/95 - juris Rdnr. 12; zu § 73 SGG: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 20 AS 2202/14 B - juris Rdnr. 14; Arndt, a. a. O., Rdnr. 55).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 2 AS 401/19
    Eine Vollmacht muss indessen grundsätzlich erkennen lassen, wer bevollmächtigt, wer bevollmächtigt ist und für welche Handlungen die Vollmacht erteilt worden ist (BSG, Beschluss vom 17.03.2016, B 4 AS 684/15 B, juris Rdnr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2015, L 20 AS 2202/14 B, juris Rdnr. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - vollmachtsloser Vertreter -

    In einem solchen Fall dürfe das Gericht auch von Amts wegen die Vorlage einer weitergehenden Vollmacht verlangen (vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015, L 20 AS 2202/14 B, zitiert nach juris; dem folgend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2015, L 29 AS 220/15 NZB; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 11. Aufl., § 73 Rn. 68; Arndt, in: Breitkreuz/Fichte, SGG Kommentar, 2. Aufl., § 73 Rn. 61).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 29 AS 1028/15

    Vollmacht - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Vorlage der Vollmacht - Kosten des

    Zu den Anforderungen an eine wirksam erteilte Vollmacht hat bereits der 20. Senat des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 27. Januar 2015 (Aktenzeichen L 20 AS 2202/14 B, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) eingehend zutreffend folgendes ausgeführt:.
  • SG Chemnitz, 03.03.2016 - S 26 AL 162/14

    Zulässigkeit einer gerichtlichen Überprüfung der angezeigten Bevollmächtigung

    Es verbleibt jedoch die Befugnis des Gerichts, bei begründeten Zweifeln eine Überprüfung einer angezeigten Bevollmächtigung vorzunehmen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.1.2015 - L 20 AS 2202/14 B; Leitherer, a.a.O., m.w.N. aus der Rspr.).
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